Erklärung zur
Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Im Wesentlichen sind die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich – mit einigen Ausnahmen. Es wird aktuell daran gearbeitet, die Zugänglichkeit noch weiter zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
  • Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium „Alternativtexte für Bedienelemente“ nicht vollständig vereinbar.
  • Rein dekorative Grafiken, die keine inhaltstragende Funktion haben, sind mit dem Erfolgskriterium „Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken“ nicht vollständig vereinbar.
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 20205 für die zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der Website www.einbecker.de erstellt.

Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests.

Wir planen die Erklärung bei Änderungen fortlaufend mit Änderungen an der Website zu aktualisieren.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen.

Einbecker Brauhaus AG
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden.